Flucht- und Rettungspläne nach aktuellen Normen und Vorgaben

Flucht- und Rettungspläne sind ein zentraler Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Sie unterstützen im Gefahrenfall die schnelle Orientierung, zeigen Fluchtwege und Notausgänge auf und geben wichtige Hinweise zum Verhalten im Ernstfall. In Arbeitsstätten sind Flucht- und Rettungspläne aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung oder Art der Benutzung dies erforderlich machen. Grundlage dafür sind insbesondere die Arbeitsstättenverordnung, die ASR A2.3 sowie die Gestaltungsgrundlagen der DIN ISO 23601.

Brandschutz Dietz unterstützt Unternehmen, Hausverwaltungen und Betreiber gewerblicher Objekte bei der Erstellung, Überarbeitung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen. Auf Basis Ihrer Grundrisse, der örtlichen Gegebenheiten und der vorhandenen sicherheitsrelevanten Einrichtungen erstellen wir übersichtliche, objektspezifische und praxisnahe Pläne für den Aushang und die betriebliche Verwendung.

Ein normgerecht aufgebauter Flucht- und Rettungsplan enthält unter anderem Fluchtwege, Notausgänge, Standorte von Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie wichtige Verhaltenshinweise. Die gestalterischen Grundlagen werden in der DIN ISO 23601:2021-11 festgelegt. Für Sicherheitszeichen und Piktogramme sind insbesondere die ASR A1.3 sowie die DIN EN ISO 7010 maßgeblich; die BAuA weist ausdrücklich darauf hin, dass der Flucht- und Rettungsplan an die DIN ISO 23601 angepasst wurde.

Ob Bürogebäude, Praxis, Gewerbefläche, Lager, Wohnanlage oder sonstige Einrichtung: Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne mit klarer Struktur, sauberer Darstellung und nachvollziehbarer Dokumentation. Auch bei Umbauten, Nutzungsänderungen oder veränderten Fluchtwegen passen wir bestehende Pläne fachgerecht an, damit diese weiterhin zum aktuellen Stand Ihres Objekts passen.

Unsere Leistungen im Bereich Flucht- und Rettungspläne

  • Erstellung neuer Flucht- und Rettungspläne
  • Überarbeitung und Aktualisierung bestehender Pläne
  • Aufnahme der örtlichen Gegebenheiten vor Ort
  • Einarbeitung von Fluchtwegen, Notausgängen und sicherheitsrelevanten Einrichtungen
  • Berücksichtigung aktueller Vorgaben und normgerechter Gestaltung
  • Ausgabe für Aushang und betriebliche Nutzung
  • Anpassung bei Umbauten, Umnutzungen oder geänderten Grundrissen

Normen und Vorgaben

Maßgeblich sind dabei insbesondere folgende Regelwerke:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 4 Abs. 4
  • ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
  • ASR A1.3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
  • DIN ISO 23601:2021-11 – Flucht- und Rettungspläne
  • DIN EN ISO 7010 – Sicherheitszeichen

Klare Pläne. Saubere Umsetzung. Mehr Sicherheit.

Mit Brandschutz Dietz erhalten Sie einen zuverlässigen Ansprechpartner für normgerechte Flucht- und Rettungspläne. Wir unterstützen Sie von der Aufnahme bis zum fertigen Plan mit persönlicher Betreuung, klarer Kommunikation und praxisnaher Umsetzung.

Sie benötigen einen neuen Flucht- und Rettungsplan oder möchten bestehende Pläne aktualisieren lassen?
Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich persönlich beraten.

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